Dentista Club

ZEIT-ARTIKEL: "Hochschulen - Doktor auf Stütze"

News vom 19. Januar 2012

Unis bringen Mitarbeiter dazu, das Arbeitsamt zu betrügen.

Wer frisch von der Uni kommt, muss sich bis zur ersten Stelle manchmal eine Weile über Wasser halten: mit Kurzzeitjobs oder mit Geld vom Arbeitsamt. Wer an der Uni bleibt, dem kann beides passieren. Gleichzeitig.

Monika Baron (Name geändert) ist 44 Jahre alt und arbeitet seit 15 Jahren als Lehrbeauftragte, immer mit befristeten Arbeitsverträgen, mal auf halben Stellen, mal auf Dreiviertelstellen. Zwischendurch war sie drei Mal arbeitslos gemeldet – und ging weiter in ihr Büro. Immer wenn die Verträge ausliefen, war schlicht noch Arbeit übrig: Abschlussberichte schreiben, Forschungsprojekte koordinieren. Natürlich machte sich Baron damit ...

Weiterführende Links:

Hier können Sie weiterlesen
zurück zum Seitenanfang

BUNDESREGIERNG: Unterrepräsentanz von Frauen im Wissenschaftssystem durchgängig als Problem wahrgenommen

News vom 09. Dezember 2011

 

Die Chancengleichheit für Männer und Frauen an Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen hat sich in den vergangenen zehn Jahren deutlich verbessert. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (17/7756) auf eine Große Anfrage der Fraktionen von SPD, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen (17/5541). Die bestehende Unterrepräsentanz von Frauen im Wissenschaftssystem werde jedoch durchgängig als Problem wahrgenommen; Bund, Länder, Hochschulen und Forschungseinrichtungen hätten unterschiedliche Initiativen ergriffen, um die Situation zu ändern. So habe das Professorinnenprogramm des Bundesministeriums für Bildung und Forschung dazu geführt, dass „Gleichstellung nun als Leistungsaufgabe in den Hochschulen verankert ist und eine von der Öffentlichkeit wahrgenommene Erhöhung der Professorinnenanzahl erreicht werden konnte“, heißt es weiter.

Die Oppositionsfraktionen erkundigen sich in ihrer Anfrage unter anderem nach dem Frauenanteil in Wissenschaft und Forschung und fragen außerdem nach neuen Perspektiven, Strategien, politischen Instrumenten und Förderprogrammen. Nach wie vor seien Frauen in Wissenschaft und Forschung stark unterrepräsentiert, kritisieren die Fragesteller. Eine „gläserne Decke“ versperre den Weg in höhere Qualifikationsstufen, Entscheidungsgremien und Leitungsfunktionen. Auch in politiknahen Beratungskommissionen, wissenschaftlichen Expertengremien und der industriellen Forschung seien sie unterdurchschnittlich vertreten. „Die Vergeudung des intellektuellen Potenzials von Frauen rückt zunehmend als gravierendes Innovations- und Qualitätsdefizit in Forschung und Wissenschaft ins Bewusstsein“, heißt es in der Anfrage.

Die Bundesregierung verweist in ihrer Antwort auf Angaben des Statistischen Bundesamtes. Demnach ist der Anteil der weiblichen Studierenden von 46,1 Prozent im Jahr 2000 auf 47,8 Prozent im Jahr 2009 gestiegen. Im gleichen Zeitraum ist der Anteil der Frauen, die einen universitären Abschluss erlangten, von 44,8 Prozent auf 52,3 Prozent gestiegen. Auch der Frauenanteil bei Promotionen hat von 34,3 Prozent (2000) auf 44,1 (2009) Prozent zugelegt. Der Antwort zufolge ist auch der Anteil der Frauen am wissenschaftlichen Personal in außeruniversitären Forschungseinrichtungen und in Leitungsfunktionen kontinuierlich gewachsen. Jedoch sind Frauen dort noch immer stark unterrepräsentiert. Zudem arbeiten sie – so lässt sich der Vorlage entnehmen – an Hochschulen öfter in befristen Beschäftigungsverhältnissen als Männer. Demnach waren 2009 hier rund 50,9 Prozent der Frauen auf Zeit angestellt, bei den Männern betrug der Anteil nur 41,5 Prozent.

zurück zum Seitenanfang

AUCH EIN THEMA FÜR DIE WISSENSCHAFT: Bundestag / Frauenquote-Debatte

News vom 16. Mai 2011

 

Mehrheit der Expertinnen fordert eine Frauenquote
Rechtsausschuss/Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (Anhörung)

Eine deutliche Mehrheit der eingeladenen Experten hat sich für die Einführung einer Frauenquote ausgesprochen. Dies wurde am Mittwochnachmittag bei einer Anhörung des Rechtsausschusses und des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend deutlich. Privatdozentin Elke Holst vom Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung wies darauf hin, es gebe kaum Veränderungen in der „massiven Unterrepräsentanz“ von Frauen in den Spitzengremien großer Unternehmen in Deutschland. Anfang 2011 habe der Frauenanteil in den Vorständen der Top-200-Unternehmen bei 3,2 Prozente und in den Aufsichtsträten bei 10,6 Prozent gelegen. Neben einem anhaltend extrem geringen Anteil von Frauen in den Top-Gremien großer Unternehmen deute vieles auf verfestigte Strukturen und eine „erhebliche Resistenz gegen Veränderungen“ hin.
Jutta Freifrau von Falkenhausen, Vize-Präsidentin der Initiative „Frauen in die Aufsichtsräte“, machte darauf aufmerksam, dass auch zehn Jahre nach der Vereinbarung der Bundesregierung mit den Spitzenverbänden der Deutschen Wirtschaft freiwillige Maßnahmen offenbar nicht zum Erfolg führten. Vor diesem Hintergrund seien die Initiativen aus der parlamentarischen Opposition nur zu begrüßen. Für eine Frauenquote sprach sich ebenfalls Professorin Silke Ruth Laskowski von der Universität Kassel aus. Eine solche Quote verstoße nicht gegen das Grundgesetz. Professorin Heide Pfarr, Mitglied der Geschäftsführung der Hans-Böckler-Stiftung, setzte sich mit dem Argument auseinander, dass manche Frauen keine Quotenfrau sein wollen. Die Sachverständige stellte fest, dass die Gesellschaft eine Frauenquote brauche.

„Solange sich nichts in den Köpfen ändert, brauchen wir eine Quote“, war Professorin Marlene Schmidt vom Deutschen Juristinnenbund e.V. überzeugt. Professorin Ute Sacksofsky, die den Lehrstuhl für Öffentliches Recht und Rechtsvergleichung an der Johann-Wolfgang-Goethe-Universität in Frankfurt am Main innehat, meinte, Frauen seien in Führungspositionen in der Wirtschaft in Deutschland bei weitem unterrepräsentiert. Dies habe sich in den letzten Jahrzehnten kaum geändert. Dies sei „fast peinlich“, so das Fazit der Expertin.

Gegen die vorliegenden Initiativen sprachen sich drei Sachverständige aus. Angelika Dammann, Vorstandsmitglied Personal beim Software-Unternehmen SAP AG, sagte, die Einführung einer gesetzlichen Frauenquote stelle kein geeignetes Mittel dar, um das Problem der nicht ausreichenden Repräsentanz von Frauen in höchsten Führungsgremien zu lösen. Dazu bedürfe es eines breiten und längerfristig angelegten Maßnahmenpaketes, zu dem sich Unternehmen und Politik gleichermaßen verpflichten müssten. Eine Quote, die auf kurzfristige Änderungen in den kommenden Jahren abziele, greife daher zu kurz und werde nicht ohne Qualitätseinbußen erfüllbar sein.

Professor Heribert Hirte von der Universität Hamburg sagte, ganz wesentlich sei die fehlende Verfügbarkeit geeigneter Bewerberinnern, die in ausreichendem Maß nicht vorhanden seien. Diese lasse sich mit einer gesetzlichen Quote nicht lösen. Yvonne Beiertz, Personalberaterin bei Spencer Stuart Associates GmbH aus Frankfurt am Main, kam zu dem Resümee, dass unter den bisher herrschenden Bedingungen Frauenanteile im vorgesehenen Umfang und Zeitrahmen kaum erreichbar seien. Als Voraussetzung für eine schnellere Entwicklung müssten zum einen diese Gremien mit qualifizierten Frauen durchlässiger besetzt werden. Zum anderen müssten wesentlich mehr Frauen eine Karriere machen, die sie für Führungs- und Aufsichtsgremien qualifiziert. Eine Änderung bestehender Gesetze zur Einführung der Frauenquote sei nicht erforderlich.

SPD und Bündnis 90/Die Grünen fordern eine Frauenquote von mindestens 40 Prozent in den Aufsichtsräten von börsennotierten und der Mitbestimmung unterliegenden Unternehmen (17/4683, 17/3296). Auch die Fraktion Die Linke hat sich für mehr Geschlechtergerechtigkeit ausgesprochen (17/4842).

zurück zum Seitenanfang

AUSSCHREIBUNG: Preise der Konrad-Morgenroth-Fördergesellschaft

News vom 19. März 2011

Ein guter Tipp der zm-online-Redaktion:

Preise der Konrad-Morgenroth-Fördergesellschaft e. V.
Die Konrad-Morgenroth-Fördergesellschaft e. V. vergibt für den Zeitraum 2011/2012 die von ihr gestifteten beiden Preise in Höhe von je 5.000 Euro.

Die Auszeichnungen werden für wissenschaftliche Arbeiten aus der Grundlagenforschung, der Vorbeugung und Behandlung bösartiger Geschwülste im Mundhöhlen- und Kieferbereich sowie für Arbeiten zur zahnärztlichen Prävention und Versorgung spastisch gelähmter und/ oder geistig behinderter Menschen, auch im Hinblick auf anästhesiologische Belange verliehen.

Teilnahmeberechtigt sind alle in Deutschland tätigen Zahnärzte, Ärzte und Naturwissenschaftler. Die Arbeiten sind digitalisiert (pdf-Datei auf einer CD oder per Email) zu übermitteln. Einsendeschluss ist der 31. Dezember 2012. sf

Konrad-Morgenroth-Fördergesellschaft e. V.
KMFG-Geschäftsstelle
Auf der Horst 29
48147 Münster
anja.schlegel@zahnärzte-wl.de

zurück zum Seitenanfang

POSTGRADUATE "Gender Medicine" / 1. Modul an der Charité

News vom 09. März 2011

Dear friends of Gender Medicine, dear colleagues,
The Institute of Gender in Medicine (GiM) in Berlin, Charité-Universitätsmedizin, is proud to announce its 1st Module on “Gender Medicine – Basic Subjects„ to be organised together with all partners of our EUGIM (European cUrriculum Gender In Medicine) project. This includes the universities in Budapest, Innsbruck, Maastricht, Nijmegen, Sassari and Stockholm. The module is implemented into the Charité master program "Master of Science in Public Health – Health and Society" (MScPH).
The aim of this module is to present the basics of the wide-ranging field of Gender Medicine in one short course offering a broad but specific overview. Everybody involved in the field is invited; MD and PhD students, pharmacologists, practising physicians, public health practitioners and interested people working in public or private institutions.
Gender differences in eight clinical disciplines will be taught on 16.05.-04.07.2011 (7 x Fr/Sa) by selected European lecturers. The module comprises 5 ECTS, but also according to the requirements of your country 4 or 3 ECTS. If you wish only to attend as guest auditor, you are most welcome. The module fee is EUR 250.--.
We cordially invite students, you and your friends to participate in the 1st Module on Gender Medicine. We would be greatly pleased to welcome you to Berlin. For more information please refer to our website http://eugim.charite.de/en/eugim/teaching/.
We greatly appreciate receiving your registration until May 9, 2011.
With the very best regards,
Vera Regitz-Zagrosek
EUGIM Coordinator
pp Beate Wenzke - GiM-Office
Institute of Gender in Medicine (GiM)
Charité - Universitaetsmedizin Berlin
Luisenstr. 65, D-10117 Berlin, Germany
Tel: +49 30 450 539 109
Fax: +49 30 450 539 989
email: gim-office@charite.de
http://gender.charite.de/

zurück zum Seitenanfang

UNI WIEN: Professur eingerichtet für Förderung von Wissenschaftlerinnen

News vom 28. Februar 2011

BILD: Im Rahmen des nach der österreichischen Physikerin benannten Berta-Karlik-Programms schreibt die Universität Professur-Stellen aus. (Foto: Universität Wien/Österreichische Zentralbibliothek für Physik)

Frauenförderung: Berta-Karlik-Professur ausgeschrieben

Die Universität Wien hat entschieden, ihre Aktivitäten im Bereich der universitätsinternen Frauenförderaktivitäten um eine weitere Maßnahme zu ergänzen und schreibt eigene Professur-Stellen zur Förderung von exzellenten Wissenschafterinnen aus. Den Rahmen für die drei Professuren bietet das nach der österreichischen Physikerin benannte Berta-Karlik-Programm, das vom Rektorat ins Leben gerufen wurde. Berta Karlik war die erste Universitätsprofessorin der Universität Wien, sie wurde 1956 zur Ordinaria ernannt.

Zentrale Zielsetzung des Berta-Karlik-Programms ist die Förderung der eigenen Exzellenz-Forscherinnen. Dies ist eine Maßnahme, um der an allen Universitäten zu beobachtenden "leaky pipeline" entgegen zu wirken. Der Frauenanteil in höheren wissenschaftlichen Positionen ist nach wie vor relativ gering, auch wenn dieser an der Universität Wien in den vergangenen Jahren konstant gestiegen ist. Lag der Frauenanteil bei den Professuren im Jahr 2000 noch bei 9,1 Prozent, liegt der Anteil Anfang 2011 bei 20,6 Prozent.

Den Gleichstellungsprinzipien folgend, hat die Universität in der laufenden Leistungsvereinbarung mit dem Ministerium das neu eingerichtete Berta-Karlik-Programm verankert. Mittelfristig soll das neue Programm ein Beitrag dazu sein, die Chancen von hoch qualifizierten Wissenschaftlerinnen zu erhöhen, von den befristeten Professuren ausgehend später auf eine in- oder ausländische Professur berufen zu werden.

Zur Bewerbung eingeladen werden hoch qualifizierte Forscherinnen, denen eine international begutachtete Förderung in einem Exzellenzprogramm zuerkannt wurde (z.B. ERC, Marie Curie, FWF, ÖAW) und die zum Zeitpunkt der Ausschreibung ein Dienstverhältnis an der Universität Wien haben. Entsprechend qualifizierte Kandidatinnen können aus allen an der Universität vertretenen Disziplinen kommen. Die Professuren sind frühestens ab Oktober 2011 zu besetzen. Drei Stellen (§ 99 UG2002) werden für jeweils zwei Jahre mit einer Universitätsprofessorin besetzt. Weitere Stellen sind für die darauffolgenden Jahre angedacht, abhängig von den budgetären Möglichkeiten.

Kurzbiographie von Berta Karlik

Berta Karlik wurde 1904 in Wien geboren. 1923 begann sie ihr Studium der Physik an der Universität Wien, welches sie 1927 mit der Dissertation abschloss. Sie absolvierte Auslandaufenthalte in Paris und London und begann ihre wissenschaftliche Tätigkeit am Wiener Institut für Radiumforschung. Nach ihrer Habilitation im Jahr 1937 lehrte sie regelmäßig an der Universität Wien. 1950 folgte die Ernennung zur außerordentlichen Professorin und 1956 erhielt Karlik als erste Frau überhaupt eine Professur an der Universität Wien. Ein Jahr vor ihrer Emeritierung, 1973, wurde sie als erste Frau zum wirklichen Mitglied der Akademie der Wissenschaften ernannt. Berta Karlik starb 1990 in Wien. (cb)

Weiterführende Links:

Link zur Quelle
zurück zum Seitenanfang

BUNDESTAG: Gesundheitsprogramm im Ausschuss umstritten

News vom 09. Februar 2011

 

Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung

Medizinische Forschung soll schneller beim Patienten ankommen. Das ist eines der Ziele des im Dezember 2010 von der Bundesregierung verabschiedeten Gesundheitsforschungsprogramms, das am Mittwochmittag im Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung vorgestellt wurde.
Wie aus dem Programm hervorgeht, soll die Gesundheitsforschung von 2011 bis 2014 mit rund 5,5 Milliarden Euro gefördert werden. Schwerpunkte sind die Erforschung von Volkskrankheiten, individualisierte Medizin, Präventions- und Ernährungsforschung, Versorgungsforschung, Gesundheitswirtschaft und Gesundheitsforschung in globaler Kooperation. Wie eine Regierungsvertreterin im Ausschuss erläuterte, soll das Zusammenspiel von Universitäten und außeruniversitärer Forschung mit der Gründung von sechs deutschen Zentren für Gesundheitsforschung gefördert werden. Bislang seien 27 Standorte in der Diskussion, auf die sich die Zentren verteilen.

Die CDU/CSU-Fraktion begrüßte das Programm als Maßnahme, „von der unser Land profitieren wird“. Sie wollte wissen, ob man im Bereich der Prävention auf die Unterstützung der Länder angewiesen sei – etwa in Schulen und Kindergärten, in denen Bewegung und Ernährung eine Rolle spielten. Auch die individualisierte Medizin sei ein wichtiges Feld, betonte die FDP-Fraktion. Sie wollte zudem wissen, wie der Finanzfluss zwischen den Zentren erfolgen soll.

Die SPD-Fraktion befürwortete den im Programm vorgesehenen Stellenwert der Erforschung seltener Krankheiten. Dennoch seien ihre Erwartungen nicht erfüllt worden. „Neben der Situationsanalyse bleibt das Programm eher nebulös“, kritisierte die Fraktion. Es fehlten Maßnahmen und Projektideen, etwa im Bereich Versorgungsforschung.

Ähnliche Kritik äußerte die Fraktion Die Linke. Zwar unterstütze man die genannten Schwerpunkte, jedoch frage man sich, welche konkreten Schritte gegangen werden sollen. Zudem bleibe unklar, wie sich die Milliardensumme zwischen den Schwerpunkten verteilen werde.

Forschungsprogramme und die Verteilung von Geldern seien „souveräne Entscheidungen der Wissenschaft“, hieß es von Seiten der Regierung. Das Forschungsprogramm ermögliche Schwerpunkte, nationale Strategien und die dringend notwendige Konzentration.

Wie die Konzentrationsidee umgesetzt werden soll bei 27 Standorten, fragte die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Es dränge sich der Eindruck auf, der Bund stecke Geld in die Forschung, weil die Länder dies nicht mehr leisten könnten. Man müsse sich fragen, ob die Forschungsstrukturen nicht insgesamt „auf den Prüfstand“ gehörten.

zurück zum Seitenanfang

UNIVERSITÄTSKLINIKA: Der Kampf für ein besseres Universitätsmedizingesetz in Baden-Württemberg geht weiter

News vom 09. Februar 2011

Trotz massiver Sachkritik und Protesten der vier Universitätsklinika Freiburg, Heidelberg, Tübingen und Ulm und gravierenden Einwänden von Experten der Hochschulmedizin bundesweit hat der baden württembergische Landtag am 3. Februar 2011, das Universitätsmedizingesetz mit den Stimmen der CDU-FDP-Koalitionsregierung verabschiedet.

"Es ist einmaliger Vorgang in der Hochschulpolitik, dass ein Minister und die Regierungsfraktionen die ausdrücklichen Warnungen von Experten und Betroffenen komplett ignorieren", erklärt Rüdiger Strehl, Generalsekretär des Verbands der Universitätsklinika Deutschlands (VUD). Der Universitätsmedizin in Baden-Württemberg würden Bürokratie und Staatsaufsicht aufgezwungen; ihre Spitzenposition in Deutschland und Europa sei durch das Gesetz bedroht, wirtschaftliche Risiken wurden nicht geprüft oder missachtet. Der Verband setzt jetzt auf die veränderten Kräfteverhältnisse nach der Landtagswahl oder eine Verfassungsklage gegen das Gesetz, die von Rechtsexperten als aussichtsreich eingestuft wird.

Politiker und Regierungsparteien mehrfach zur Rücknahme des Gesetzentwurfs aufgefordert

Zahlreiche Spitzenmediziner in Deutschland hatten gegen das Gesetz Stellung bezogen. Am 30. Januar hatten 143 Medizin-Professoren der betroffenen Uniklinika mit einer ganzseitigen Anzeige in der Stuttgarter Zeitung an Ministerpräsident Mappus appelliert, das Gesetz zu stoppen. Dies haben auch die rund 2.500 Unterzeicher der Petitions-Seite www.stopp-unimedgesetz.de gefordert.

Dennoch sehen die Deutsche Hochschulmedizin und ihre Verbände den Kampf gegen das Gesetz nicht als beendet an. In einer Presseerklärung und einem offenen Brief an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der vier Uniklinika haben die Grünen und die SPD bereits angekündigt, dass sie das Gesetz überarbeiten würden, sollte es zu einem Machtwechsel nach der Landtagswahl am 27. März kommen. Die Landesregierung hat sich ein weiteres Mal gegen den Willen der Betroffenen und Fachleute hervorgetan. Die Landtagswahlen werden deshalb auch zur Abstimmung über das Universitätsmedizingesetz.

Nach Ansicht des Generalsekretärs des VUD, Rüdiger Strehl, hat eine Verfassungsklage durchaus Chancen auf Erfolg: "Hochrangige Juristen sind der Auffassung, dass das Universitätsmedizingesetz in mehreren Punkten dem Grundgesetz widerspreche, vor allem seien die Rechte der Wissenschaftler und der Medizinischen Fakultät unzulässig eingeschränkt und der Grundsatz der Gewaltenteilung möglicherweise verletzt.".
http://www.uniklinika.de
http://stopp-unimedgesetz.de/

zurück zum Seitenanfang
Archivierte Einträge
Gestaltung & Realisation LOUIS INTERNET