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News vom 03. Februar 2012
"Frankfurt - „Es ist schwer, über Probleme zu reden, wenn man die Zähne eingeschlagen bekommen hat.“ Dieser ungewöhnliche Satz stammt von Gudrun Wörsdörfer, Mitarbeiterin der Beratungsstelle Frauennotruf Frankfurt."
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News vom 16. Januar 2012
Bundesministerium für Gesundheit
Gemeinsame PM vom 16.01.2012
Patientenrechte werden greifbar
Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger und Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr haben heute in Berlin ihren gemeinsamen Entwurf für ein Patientenrechtegesetz vorgelegt.
„Die Patientenrechte werden greifbar“, erläutert Leutheusser Schnarrenberger den Gesetzentwurf. „Sechs von zehn Patienten kennen laut einer Studie ihre Rechte gar nicht oder unvollständig. Das neue Gesetz gleicht das Informationsgefälle zwischen Arzt und Patient aus. Auch für die Behandlungsseite bringt das Gesetz Klarheit und Verlässlichkeit. Bald können die wichtigsten Rechte und Pflichten im Gesetz selbst nachgelesen werden. Patienten müssen über die Behandlung umfassend informiert werden. Alle wesentlichen Fakten von Diagnose bis Therapie müssen verständlich erklärt werden. Bei Streitigkeiten ist die Patientenakte das wichtigste Dokument. Wir regeln, was alles in die Patientenakte gehört und stellen sicher, dass Patienten dort Einsicht nehmen können. Die sinnvollen Beweiserleichterungen, die für Patienten von der Rechtsprechung entwickelt wurden, sichern wir gesetzlich ab und machen sie für jeden nachvollziehbar. Zum Beispiel muss bei groben Behandlungsfehlern der Arzt beweisen, dass die Behandlung auch ohne den Fehler schief gelaufen wäre.“
Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr erklärt dazu: „Die Rechte von Patientinnen und Patienten in Deutschland werden erstmalig in einem einheitlichen Gesetz gebündelt und gestärkt. Nach den Eckpunkten vom März 2011 wird nun mit dem Gesetzentwurf in der seit vielen Jahren laufenden Diskussion eine konkrete Lösung vorgelegt. Sie sorgt nicht nur im Arzt-Patienten-Verhältnis für einen angemessenen Ausgleich. Die Rechte der Versicherten in der gesetzlichen Krankenversicherung werden verbessert.“
Der Patientenbeauftragte der Bundesregierung Wolfgang Zöller begrüßt den Gesetzentwurf: „Der vorgelegte Referentenentwurf stärkt die Patienten. Das gegenseitige Vertrauen der Patienten, Krankenkassen und Ärzte erhält damit ein neues und zeitgemäßes Fundament. Die Rechte der Patienten werden maßgeblich weiterentwickelt, erstmals zu-sammenhängend geregelt und für jedermann unkompliziert nachlesbar. Der Referentenentwurf ist unter Einbindung aller beteiligten Gruppen entstanden. Er stellt keine Gruppen gegenüber und lässt niemanden außen vor.“
Zum Hintergrund:
Das Bundesministerium der Justiz und das Bundesministerium für Gesundheit haben gemeinsam ein Patientenrechtegesetz vorbereitet. Der Entwurf umfasst folgende Regelungsbereiche:
* Der Behandlungsvertrag wird ausdrücklich im Gesetz geregelt. Die Regelung im Bürgerlichen Gesetzbuch erfasst die Vertragsbeziehung zwischen Patienten und Ärzten, aber auch anderen Heilberufen wie Heilpraktikern, Hebammen, Psycho- oder Physiotherapeuten. Es wird geregelt, dass Patienten verständlich und umfassend informiert werden müssen, etwa über erforderliche Untersuchungen, Diagnosen und beabsichtigte Therapien. Die Patienten sind gesondert auf Kosten für solche Leistungen hinzuweisen, die nicht von den Leistungsträgern übernommen werden.
* Die Aufklärungspflichten werden ausdrücklich gesetzlich geregelt. Vor jedem Eingriff müssen alle Patienten umfassend über die konkrete Behandlung und die sich daraus ergebenden Risiken aufgeklärt werden. Dazu muss rechtzeitig vorher ein persönliches Gespräch geführt werden, damit sich der Patient seine Entscheidung gut überlegen kann. Eine bloß schriftliche Aufklärung reicht nicht.
* Auch die Dokumentationspflichten bei der Behandlung sollen im Gesetz festgelegt werden. Patientenakten sind vollständig und sorgfältig zu führen. Patienten bekommen nunmehr ein gesetzliches Recht auf Akteneinsicht. Fehlt die Dokumentation oder ist sie unvollständig, wird im Prozess zu Lasten des Behandelnden vermutet, dass die nicht dokumentierte Maßnahme auch nicht erfolgt ist.
Für Haftungsfälle wird es mehr Transparenz geben. Die von der Rechtsprechung entwickelten Beweiserleichterungen sollen aus- drücklich gesetzlich geregelt werden. Dann kann jeder im Gesetz nachlesen, wer im Prozess was beweisen muss. Bei sogenannten „einfachen“ Behandlungsfehlern verbleibt es dabei, dass der Patient den Behandlungsfehler sowie die Ursächlichkeit dieses Fehlers für die eingetretene Gesundheitsschädigung nachweisen muss. Für bestimmte Fallgruppen wie den „groben“ Behandlungsfehlern sind Beweiserleichterungen zugunsten des Patienten vorgesehen. Hierbei handelt es sich um gravierende Fälle, die aus objektiver medizinischer Sicht schlechterdings nicht mehr verständlich erscheinen. Dann muss sich der Behandelnde seinerseits entlasten und beweisen, dass der nachgewiesene Behandlungsfehler nicht generell geeignet war, eine Gesundheitsschädigung der eingetretenen Art herbeizuführen. Weitere Beweiserleichterungen betreffen etwa das sogenannte voll beherrschbare Risiko. So wird die Vermutung für einen Behandlungsfehler angenommen, wenn sich ein allgemeines Behandlungsrisiko verwirklicht, das der Behandelnde voll beherrscht – führt z.B. ein defektes Narkosegerät während einer Operation des Patienten zu einer Sauerstoffunterver-sorgung und dadurch bedingt zu Hirnschädigungen, so wird die Verantwortlichkeit des Behandelnden für diesen Fehler vermutet.
* Es werden Sanktionen bei Verletzung von Verfahrensvorschriften, wie beispielsweise einer nicht fristgemäßen Entscheidung bei Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung, eingeführt: Die Versicherten können sich die Leistung selbst beschaffen und erhalten die entstandenen Kosten erstattet, wenn die Krankenkassen ohne hinreichenden Grund über einen Antrag auf eine Leistung nicht innerhalb von drei Wochen nach Antragseingang bzw. innerhalb von fünf Wochen, wenn von der Krankenkasse eine gutachterliche Stellungnahme des MDK eingeholt wird, entscheiden.
* Bei Behandlungsfehlern sind die Kranken- und Pflegekassen künftig verpflichtet, ihre Versicherten bei der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen zu unterstützen. Dies kann etwa durch Unterstützungsleistungen, mit denen die Beweisführung der Versicherten erleichtert wird, z.B. medizinischen Gutachten, geschehen.
* Im Gesetzentwurf ist die Förderung einer Fehlervermeidungskultur in der medizinischen Versorgung vorgesehen: Behandlungsfehlern möglichst frühzeitig vorzubeugen, hat höchste Priorität. Ein sachgerechtes Qualitätsmanagement im stationären Bereich umfasst zukünftig verpflichtend auch ein Beschwerdemanagement für die Belange insbesondere von Patientinnen und Patienten und deren Angehörigen, das entsprechend patientenorientiert auszugestalten ist.
* Die Patientenbeteiligung wird weiter ausgebaut. Patientenorganisationen werden insbesondere bei der Bedarfsplanung stärker einbezogen.
* Um insgesamt mehr Transparenz über geltende Rechte von Patientinnen und Patienten herzustellen, erstellt der Patienten beauftragte der Bundesregierung künftig eine umfassende Übersicht der Patientenrechte und hält sie zur Information der Bevölkerung bereit.
Ab heute haben Länder und Verbände Gelegenheit, zu dem Entwurf Stellung zu nehmen. Der Referentenentwurf steht unter :
www.bundesgesundheitsministerium.de zur Verfügung.
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News vom 16. Januar 2012
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
wenn am 1. Januar 2012 das Versorgungsstrukturgesetz in Kraft tritt, findet sich dort eine Regelung wieder, die sogenannte weiche Faktoren berücksichtigt: die bessere Vereinbarkeit von Familie und Arztberuf.
Und das ist richtig so. Die geänderte Einstellung der Menschen zur Arbeit, der Wunsch nach einer angemessenen Work-Life-Balance, der steigende Anteil von Frauen in Medizin und Zahnmedizin – all das fordert strukturelle Veränderungen und ein Umdenken in den Köpfen von Politik und Gesellschaft. Der Präsident der Bundesärztekammer, Dr. Ulrich Montgomery, brachte diese Entwicklungen auf einen treffenden Nenner: „Die Nachkriegsgeneration lebte, um zu arbeiten. Die Generation Golf ...
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News vom 16. Januar 2012
Für alle, die die Beiträge in der "zm" nicht geesen oder verlegt haben, hier noch einmal die Unterlagen, hier: das Editorial von Herrn Maibach-Nagel
Liebe Leserinnen und Leser,
laut Institut der Deutschen Zahnärzte erfolgt der „break even“ 2017: Dann wird – prozentual betrachtet – Deutschlands zahnmedizinische Versorgung zu einem Berufsfeld, das mehrheitlich von Frauen geprägt sein wird.
Mutmaßungen, dann werde alles anders, sind aus heutiger Sicht ebenso politischpopulistisch wie emotional. Wer der Überzeugung ist, hier gehe es um Machtübernahme, hat augenscheinlich den Blick auf die gesellschaftliche Entwicklung durch altbackene Vorstellungen schlichtweg verbaut. Die gesellschaftliche Diskussion verläuft jenseits von Geschlechterkriegen. Gleichberechtigung von Männern und Frauen ist eine Frage der gesellschaftlichen Ordnung, die eigentlich inzwischen ....
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News vom 16. Januar 2012
Berufsstand im Wandel:
Weit mehr als ein Geschlechterwechsel
Sara Friedrich, Egbert Maibach-Nagel
„Wie geht’s, Frau Doktor?“ Wer Deutschlands Zahnmedizinerinnen das fragt, sollte gut zuhören und mitdenken. Denn der prognostizierte Geschlechterwechsel im Berufstand – soziologisch als „gender switch“ bezeichnet – wirkt komplex. Letztlich reichen Rückschlüsse wie „Zahnmedizinische Versorgung wird Frauensache“ oder „Die Lösung ist, Frauen in Haushalt und Familie zu entlasten“ bei Weitem nicht aus. Es geht um mehr als nur eine „Feminisierung“: Beruf und Familie gehören in ein lebbares Lot – für alle beteiligten Mitglieder. Für Frauen. Für Männer. Für Kinder.
Doch dazu bedarf es aktivem Handeln.
„Männer stammen vom Mars, Frauen von der Venus“? Das reicht vielleicht noch für Buchtitel. Der gemeinsamen Aufgabe, das Zusammenleben auf Mutter Erde vernünftig zu gestalten, das menschliche Überleben zu sichern, Nachkommen zu erziehen und das gesellschaftliche Miteinander verantwortlich zu regeln, dienen die Mutmaßungen über „kleine“ oder größere Unterschiede zwischen den Geschlechtern wohl nur noch bedingt.
Der reale Alltag auf der Erde, speziell an Deutschlands zahnmedizinischen Fakultäten und auch der in den Praxen hat mit den Befindlichkeiten von „Marsianern“ oder „Venusianerinnen“ wenig zu tun. Dort geht es – wie übrigens in vielen anderen akademischen Berufen auch – längst um Existenzielles: um nicht weniger als den künftigen Erhalt flächendeckender und qualitativ hochwertiger zahnmedizinischer Versorgung in einem schon aus demografischen Gründen vor großen Herausforderungen stehenden Gesundheitssystem. Um die bisherige Qualität weiter zu gewährleisten, muss Deutschland – gewollt oder nicht – flexiblere Arbeitsmodelle erdenken und diese auch implementieren.
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News vom 02. Januar 2012
Düsseldorf (ots) - Die Studie von A.T. Kearney zeigt erstmals auf, dass die Verwaltungskosten im öffentlichen deutschen Gesundheitssystem im Jahr 2010 tatsächlich 40,4 Milliarden Euro betragen haben. Das bedeutet konkret, dass von jedem einzelnen Euro Beitragszahlung höchstens 77 Cent für direkt am Patienten wertschöpfende Tätigkeiten ausgegeben werden konnten. Die 23 prozentige Verwaltungskostenquote des Gesundheitssystems ist um den Faktor 3,8 höher als der durchschnittliche Wert in deutschen Industrieunternehmen, der 6,1 Prozent beträgt. Darüber hinaus kommt die Studie zu dem Ergebnis, dass 68 Prozent der gesamten Verwaltungskosten bzw. 27,5 Milliarden Euro durch die GKV verursacht werden. Das entspricht einem tatsächlichen Verwaltungsaufwand von 15,6 Prozent bezogen auf die 176 Milliarden Euro Gesamtausgaben. Dieser Verwaltungskostenanteil ist um den Faktor 2,9 größer als die von der GKV offiziell berichteten Verwaltungskosten von 5,4 Prozent bzw. 9,5 Milliarden Euro. Die Studie hat bezogen auf die Verwaltungskosten ein Einsparpotenzial von mindestens 13 Milliarden Euro identifiziert. Von jedem Beitrags Euro können mindestens 8 Cent eingespart werden. "Der Beitragssatz ließe sich von 15,5 Prozent auf mindestens 14,2 Prozent senken", so Dr. Oliver Scheel, Partner bei A.T. Kearney und Leiter des Beratungsbereichs Pharma & Healthcare. Das Einsparpotenzial beträgt somit konkret 252,90 Euro pro Beitragszahler pro Jahr oder 1,3 Prozentpunkte des Beitragssatzes. Das deutsche Gesundheitswesen verfügt über ein signifikantes und bislang ungenutztes Effizienzsteigerungs- und Kostendämpfungspotenzial. Im Rahmen der unabhängigen und eigenfinanzierten Studie wurde im Zeitraum Juni bis August 2011 eine Marktforschungsanalyse mit 6.000 Leistungserbringern durchgeführt.
www.atkearney.com
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News vom 24. Dezember 2011
Kein Anspruch auf Original-Krankenakte
Ein Patient hat keinen Anspruch darauf, dass sein Arzt ihm das Original der Krankenakte zuschickt. Er kann entweder Einsicht in die Unterlagen nehmen oder sich Kopien schicken lassen. Allerdings muss er in diesem Fall die Kopierkosten tragen, heißt es in einem Beschluss des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt.
das Gericht gab damit einem Arzt Recht. Der Anwalt eines Patienten hatte den Arzt gebeten, ihm die Krankenakte zu schicken, der Mediziner hatte allerdings nicht reagiert. Der Anwalt verlangte dann die Zusendung einer Kopie und erhob schließlich Klage, als der Arzt sich erneut nicht rührte.
Das OLG befand, der Arzt habe nicht rechtswidrig gehandelt und keinen Anlass zur Klageerhebung gegeben. Denn der Anwalt hätte mit der Bitte um Zusendung der Kopien versichern müssen, dass der Patient die entsprechenden Kosten trägt. Ohne diese Zusicherung sei ein Arzt nicht verpflichtet, Kopien anzufertigen und zu versenden, hieß es. ck/dpa, Foto: CC
OLG Frankfurt
Az.: 8 W 20/11
Quelle: zm-online-Redaktion
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News vom 13. Dezember 2011
Stellungnahme der Bundeszahnärztekammer
Analyse der Titelgeschichte im Magazin STERN Nr. 15, Dezember 2011: nicht repräsentative Studie zur Qualität des zahnärztlichen Erstbefundes von Ergo Direkt Versicherung und dem STERN
Bundeszahnärztekammer, Dezember 2011
Eine nicht repräsentative Studie zur Beratung in Zahnarztpraxen in Deutschland verunsichert Patienten. ERGO Direkt Versicherungen und der STERN haben eine Untersuchung initiiert und als Titelgeschichte im STERN veröffentlicht, obwohl die Auftraggeber selbst darauf hinweisen, dass die Studie nicht repräsentativ ist. Dies macht schon die dahinterliegende Absicht deutlich: Steigerung der Auflagenhöhe und Verkauf von Zahnzusatzversicherungen.
Strittiges Studiendesign
Gesundheit ist kein Produkt
Die Studienverantwortlichen selbst weisen darauf hin, dass die Ergebnisse nicht repräsentativ sind. Die Untersuchung hat in der Tat kaum Aussagekraft, weil Untersuchungsziel und Untersuchungsvorgehen wissenschaftlich nicht zusammenpassen. Methoden der Markt- bzw. Verbraucherforschung wurden angewandt. Diese sind für Untersuchungen (zahn-)medizinischer Leistungen methodisch ungeeignet und wissenschaftlich nicht anerkannt. Nicht Käufer und Verkäufer von Produkten treffen aufeinander, sondern Arzt und Patient. Mit "Testpersonen" kann man Wareneinkäufe simulieren aber nicht die Qualität individueller medizinischer Dienstleistungen messen.
Erhebliche Verzerrungen der Studie
Wenn man im Rahmen einer Stichprobenstudie die Qualität der (zahn-)medizinischen Befunderhebung überprüfen will, dann müsste man echte, durchgeführte Behandlungen rückblickend dokumentieren, klinisch am Ausgangsbefund evidenzorientiert bewerten und das Patientenurteil methodisch solide mit erheben.
Reale und nicht simulierte Befund- und Versorgungsleistungen des Zahnarztes benötigen gültige Maßstäbe, um objektiv evaluiert werden zu können. Gerade auf dem Gebiet der Zahnmedizin existieren für eine Vielzahl von Befunden unterschiedliche Therapiealternativen, die zahnmedizinisch-wissenschaftlich gleichberechtigt nebeneinander stehen. Umfang und Aufwand einer zahnmedizinischen Leistung hängen wesentlich vom Patienten ab. Der Zahnarzt muss die erhobenen klinischen Befunde in einen medizinischen Kontext setzen, die Erwartungshaltung des Patienten und die Therapietreue bei der Behandlungsplanung mit einbeziehen.
Anerkannte Studien belegen das Gegenteil
Umfassende Befragungen und zahnmedizinisch-klinische Untersuchungen der Bevölkerung in Deutschland auf repräsentativer Basis, die Deutschen Mundgesundheitsstudien (DMS-Studien), zeigen durchgehend hohe Zufriedenheitswerte (hier: Zahnersatzversorgungen). Sie belegen zudem den hohen Versorgungsstandard und die deutlich verbesserte Mundgesundheit der deutschen Bevölkerung. Diese Ergebnisse stehen in einem deutlichen Widerspruch zu der „Versicherungsstudie“. Hinzu kommt: Allein bei der repräsentativen IV. Deutschen Mundgesundheitsstudie wurden insgesamt 4631 Personen befragt, bei der nicht repräsentativen Studie von ERGO und STERN lediglich 23 Patienten in je fünf Praxen geschickt.
Auch eine hochaktuelle Imagestudie zu den Erfahrungen und Bewertungen der Bevölkerung zur zahnärztlichen Versorgung in Deutschland, die im Januar 2012 veröffentlicht werden wird (vgl. IDZ, Januar 2012), zeigt ein hohes Zufriedenheitsbild.
Weiterführende Downloads:
Hier finden Sie den ausführlichen Kommentar der BZÄK zu der ergo/STERN-"Studie" zurück zum Seitenanfang
