Unsere aktuellen Informationen im Überblick
frühere Beiträge ansehenWAIZMANN: Kritische Anmerkungen zur Ergo-ZahnzusatzversicherungZUM DOWNLOAD: Patientenratgeber für - werdende - MütterKINDER IN DER PRAXIS: Was tun bei getrennt lebenden Eltern?LOHNFORTZAHLUNG FÜR ANGESTELLTE ZAHNÄRZTIN BEI SCHWANGERSCHAFTSTEUERLICHE UND WEITERE TIPPS: Unsere Steuerberater-Kanzlei ist bei YoutubeSTERNZEICHEN: Was für ein „Praxis-Typ“ sind Sie?ANGESTELLT. UMSATZBETEILIGUNG. SCHWANGERSCHAFT: Und nun?PSYCHOSOMATIK: Grundlegendes von PD Dr. Anne WolowskiWAIZMANN: Kritische Anmerkungen zur Ergo-Zahnzusatzversicherung
News vom 17. November 2011
Achtung: ERGO direkt „Zahnersatz sofort“ - leistungsschwacher Tarif mit Verwechslungsgefahr:
Wer kennt nicht die Fernsehwerbung der ERGO direkt, mit der neuen, witzig verpackten Versicherungsidee, Zahnersatz sogar dann noch zu versichern, wenn die Behandlung bereits begonnen hat? Es ist verständlich, dass dieses Angebot vielen Patienten, die gerade akuten Behandlungsbedarf haben auf den ersten Blick interessant erscheint. Leider hat es aber regelmäßig nur Nachteile und birgt sogar eine Verwechslungsgefahr mit den “normalen„ ERGO direkt Zahnzusatzversicherungen! Daher möchten wir Sie vor folgenden Nachteilen warnen:
Der “Zahnersatz sofort„ zählt mit einem WaizmannWert von nur 13 % zu den 10 leistungsschwächsten Zahnzusatzversicherungen auf der WaizmannTabelle, ersichtlich auf www.waizmanntabelle.de.
Weiterführende Downloads:
Hier finden Sie die ganze Meldung zurück zum SeitenanfangZUM DOWNLOAD: Patientenratgeber für - werdende - Mütter
News vom 23. September 2011
Eine gemeinsame Presseinformation der Deutschen Gesellschaft für ästhetische Zahnheilkunde/DGÄZ, des Dentista Club und des Bundesverbandes der Kinderzahnärzte/BuKiZ vom 23. September 2011
Je früher - desto besser:
Gemeinsame Patienteninfo von DGÄZ, Dentista und BuKiZ
Der Knackpunkt nachhaltiger Mundgesundheit liegt rund um die Stunde Null: Karies oder nicht Karies entscheidet sich in der Zeit kurz nach Geburt. Frühkindliche Karies entwickelt sich meist bereits in den ersten drei Lebensjahren und ist dann, wenn Kinder in den Kindergarten kommen, bei vielen Jungen und Mädchen bereits so weit fortgeschritten, dass die gesamte gesunde Mundentwicklung auch für die bleibenden Zähne gefährdet ist. Das diesjährige Motto des Tages der Zahngesundheit "je früher, desto besser" gibt den richtigen Ansatzpunkt: Je früher Mütter über Grundlegendes rund um die Mundgesundheit ihrer Kinder informiert werden, desto größer sind die Chancen für das Kind, dass sich Zähne und Kiefer richtig entwickeln können.
Der beste Zeitpunkt, Mütter zu erreichen, ist die Schwangerschaft – eine Lebensphase, in der sich die Mütter auf die Zeit nach der Geburt vorbereiten und auch einen besonderen Blick auf Gesundheit haben. Sind die Kinder geboren, überlagern Belastungen durch die familiäre Umstellung oft das Beschäftigen mit Präventionsmaßnahmen. In einer gemeinsamen Aktion haben daher die Deutsche Gesellschaft für ästhetische Zahnheilkunde/DGÄZ, der Dentista Club und der Bundesverband der Kinderzahnärzte/BuKiZ eine gemeinsame Patienteninformation entwickelt, die sich an werdende und junge Mütter richtet und Empfehlungen für die Zeit der Schwangerschaft und die ersten Lebenswochen gibt. Stichworte sind Behandlungen in der Zeit der Schwangerschaft, Erfahrungen wie Würgereiz und Erbrechen, Zahnfleischveränderungen und PZR, postnatale Mundkeim-Infektion, Nuckeln und Entwickeln einer gesunden Funktion sowie altersgerechte Zahnpflege.
Der Schwangeren-Ratgeber Mundgesundheit kann kostenfrei heruntergeladen und mit einem Praxisstempel versehen an die Patienten abgegeben werden über:
www.dgaez.de / Patienten, www.dentista-club.de / Expertentipps und über www.kinderzahnaerzte.de
Weiterführende Downloads:
Patientenratgeber für - werdende - Mütter zurück zum SeitenanfangKINDER IN DER PRAXIS: Was tun bei getrennt lebenden Eltern?
News vom 07. September 2011
Einer aktuellen Pressemitteilung des Statistischen Bundesamtes vom 12.08.2011 zufolge sind die Eltern jedes dritten Neugeborenen nicht miteinander verheiratet. Da dies rechtliche Konsequenzen für die Behandlung minderjähriger Patienten nach sich zieht, baten wir RA Dr. Heike Müller (Dentista Beirat Rechtsfragen / Kanzlei Wende Erbsen & Partner in Stuttgart) um Klärung, worauf zu achten ist.
Weiterführende Downloads:
RA Dr. Heike Müller / Rechtstipps rund um die Behandlung von Kindern getrennter Eltern zurück zum SeitenanfangLOHNFORTZAHLUNG FÜR ANGESTELLTE ZAHNÄRZTIN BEI SCHWANGERSCHAFT
News vom 12. August 2011
BILD: RA Dr. Heike Müller, Kanzlei Wende Erbsen/Stuttgart, www.we-er.de (Kooperations-Kanzlei des Dentista Club)
ANFRAGE einer Zahnärztin an den Dentista Club:
"Sehr geehrte Kolleginnen,
ich habe mich sehr gefreut, Sie im Internet zu finden. Die Arbeit, die Sie machen finde ich wirklich interessant. Gefunden habe ich Sie, weil ich auf der Suche nach Informationen über Lohnfortzahlung für eine angestellte Zahnärztin bei Schwangerschaft war. Wäre es möglich für Sie, eine weitere Frage zu klären? Mich interessiert, ob es eine Obergrenze gibt, für das Gehalt, was durch die Umlagenkasse erstattet wird. Oder würde der Arbeitgeber jeden Betrag erstattet bekommen, der nachweislich dem Gehalt der angestellten Zahnärztin entspricht?
Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen, denn man findet so wenig Informationen hier im Netz.
ANTWORT RA Dr. Heike Müller:
"Grundsätzlich bemisst sich der Anspruch auf Mutterschutzlohn gem. § 11 MuSchG nach dem Arbeitsentgelt, das in den letzten 13 Wochen oder 3 Monaten vor Beginn des Monats, in dem die Schwangerschaft eingetreten ist, bezogen wurde (Referenzzeitraum). Dieses Arbeitsentgelt wird durch Vorlage des Arbeitsvertrages nachgewiesen.
Eine Obergrenze des im Umlageverfahren (U-2-Verfahren) von den Krankenkassen an den Arbeitgeber zu erstattenden Mutterschutzlohnes gibt es im Gegensatz zur allgemeinen Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall (U-1-Verfahren) nicht.
Sollte die Anfrage - was ich ja nicht unterstellen möchte - auf eine lediglich während der Schwangerschaft geltende Gehaltserhöhung abzielen, ist Folgendes zu beachten:
Verdiensterhöhungen, die während des Referenzzeitraums eintreten und nicht nur vorübergehender Natur sind, sind gem. § 11 Abs. 2 S. 1 MuSchG bei der Bemessung der Lohnfortzahlung und der Umlageerstattung ebenfalls zu berücksichtigen. Lohnerhöhungen, die ausschließlich der Erzielung eines höheren Entgelts während der Schwangerschaft dienen und damit auch erst nach dem Referenzzeitraum vereinbart worden sind, wären danach von der Erstattungspflicht der Krankenkassen ausgenommen.
Wir weisen zudem darauf hin, dass eine Erstattung der Lohnfortzahlung gem. § 4 Abs. 2 AAG zudem auch dann nicht in Betracht kommt, wenn der Arbeitgeber falsche oder unvollständige Angaben gemacht hat.
Von "künstlichen" Lohnerhöhungen, die im Übrigen auch strafrechtlich relevant sind, ist deshalb dringend abzuraten.
Für Rückfragen stehe ich selbstverständlich jederzeit gerne zur Verfügung."
zurück zum SeitenanfangSTEUERLICHE UND WEITERE TIPPS: Unsere Steuerberater-Kanzlei ist bei Youtube
News vom 30. März 2011
Grundsätzliche und wichtige Hinweise rund um die Praxis hat unsere Steuerberater-Kanzlei, die in der DENTISTA und bei unseren Veranstaltungen viele Tipps und Tricks vermittelt, nun auch im Web bereitgestellt - Rita Gehring stellt sie in kurzen Video-Clips vor.
Themen:
Praxisübernahme, Praxisoptimierung, Von der Praxis zum Unternehmen, Praxisgründung, Praxisgemeinschaft
Wie finden Sie diese Videos?
Gehen Sie zu: www.youtube.com und geben Sie in das Suchfeld als Suchbegriff ein: maier-afheldt
Weiterführende Links:
Hier finden Sie das Video zum Thema PRAXISGRÜNDUNG zurück zum SeitenanfangSTERNZEICHEN: Was für ein „Praxis-Typ“ sind Sie?
News vom 14. März 2011
Bild: Fotolia / Jaschin
Die DENTISTA hat Dipl. Psych. Sylvia Grotsch / Astrologische Lösungen für berufliche und private Entscheidungen (www.astromind.de) gebeten, im Vorfeld der IDS einmal einige weitgehend typische Skizzen zu Zahnärztinnen und deren Sternzeichen zu entwickeln.
Was für ein „Praxis-Typ“ sind SIE denn?
Vielleicht finden Sie beim Bummeln über die Mega-Ausstellung ja etwas, was zu Ihrem „Typ“ passt.
Widder
Auf die Plätze – fertig – lo.... Ach so, Sie sind schon weg? Kein Wunder, denn Sie sind als erstes Zeichen des Tierkreises wie ein vor Energie strotzendes Kind. Sie reagieren schnell und spontan, Idee und Umsetzung sind eins. Eine enorme Tatkraft macht Sie zu einem ....
Stier
Sie machen sich nichts aus Geld und Luxus? Dann scheinen in Ihrem persönlichen Horoskop sehr viele andere Einflussfaktoren wirksam zu sein. Asketen und Menschen mit spartanischer Lebensführung findet man in diesem Tierkreiszeichen nämlich so gut wie nie. Komfort und ...
Zwillinge
Sie haben erst Jura studiert, dann Kunst und sind schließlich bei der Zahnkunde gelandet? Sie sind in Ihrem Naturell so beweglich, dass Ihnen die Entscheidung für eine Sache sehr viel schwerer fällt als anderen Zeichen. Und so halten Sie es auf Dauer nur aus, wenn Sie von ....
Krebs
Sollte Ihr Fische-Kollege gerade in Urlaub sein, dann gehe ich nur zu Ihnen. Wenn ich Ihre Praxis betrete, habe ich gleich das Gefühl, zuhause zu sein. Nie würden Sie einen Drachen am Empfang akzeptieren und es erwartet mich ein gemütliches Wartezimmer mit Pflanzen ...
Löwe
Whow! Ihre Räume: großzügiges Ambiente, üppige Blumensträuße, der beste Teppichboden und Kunst, Kunst und nochmal Kunst an den Wänden. Ach, bei Ihnen schaut es leider nicht so aus? Sie träumen aber doch sicher davon? Jetzt muss einfach nur noch der Umsatz ...
Jungfrau
Wenn Sie in den Mund unserer Kinder schauen, dann packt Sie das nackte Entsetzen. All der Zucker, all die minderwertige Nahrung und der Mangel an Zahnhygiene verschaffen Ihnen Arbeit ohne Ende. Wenn die Menschen endlich begreifen würden, dass sie sich viel Ärger ...
Waage
Niemand hat soviel Verständnis wie Sie für uns Frauen, die sich Zähne wie Perlen für ein strahlendes Lächeln wünschen, denn Sie sind unter dem Zeichen der Schönheit geboren. Sie geben alles daran, dass Menschen mit Ihrem Aussehen glücklich und zufrieden sind. Geben ...
Skorpion
Ihr Wille geschehe. Ob es Arbeitsabläufe sind, die Arbeit Ihrer Mitarbeiter oder die Qualität Ihrer eigenen Arbeit: alles soll so sein, wie es Ihren Plänen, Ideen und Absichten entspricht. Sie ruhen erst, wenn sich Ihre inneren Vorstellungen und das sichtbare Ergebnis decken. Wenn ...
Schütze
Ehrlich gestanden: mich wundert es ein wenig, Sie im Bereich der Zahnsanierung vorzufinden ... denn eines ist klar: als Schütze haben Sie im Tierkreis das größte Bedürfnis nach Bewegung und körperlicher Betätigung. Ihre Arbeit sollte abwechslungsreich sein, vielseitig ...
Steinbock
Wenn ich abends um halb neun schmerzgequält in Ihrer Praxis anrufe, ist es gut möglich, dass jemand den Telefonhörer abnimmt. Nach Absolvierung Ihres abendlichen Joggingtrainings zur Teilnahme an Ihrem dreiundachtzigsten Marathon schauen Sie als guter ...
Wassermann
Ist es möglich, dass Sie als Kind gerne Astronaut geworden wären? Oder gerne eine Expedition zum Nordpol gemacht hätten? Zumindest können Sie sich nichts weniger vorstellen als einen konservativen, alltäglichen, gar an bestimmte Bürostunden gebundenen ...
Fische
Sie sind es! Einmal bei Ihnen gelandet, werde ich Ihnen immer treu bis ans Ende meines oder Ihres Lebens sein. Sie sehen mir meine Feigheit bereits im Wartezimmer an. Beruhigend legen Sie deshalb gleich Ihre Hand auf meinen Arm und bieten mir sogar für eine kleine ...
Anmerkung:
Natürlich kann Ihr unternehmerischer Erfolg nicht alleine aus Ihrem Sonnenzeichen ersehen werden. Ausführliche individuelle Erfolgsanalysen auf astrologischer Basis erstellt Dipl.-Psych. Sylvia Grotsch (gerne auch telefonisch). Tel. 030 – 8731098, www.astromind.de. Fordern Sie einfach mein ausführliches Informationsmaterial an, ich schicke es Ihnen gerne unverbindlich zu.
Weiterführende Downloads:
Sie wollen weiterlesen? Dann klicken Sie hier - und laden Sie sich die Übersicht herunter zurück zum SeitenanfangANGESTELLT. UMSATZBETEILIGUNG. SCHWANGERSCHAFT: Und nun?
News vom 03. Februar 2011
Unsere Leserin fragte:
Ich arbeite als Zahnärztin im Angestelltenverhältnis mit reiner Umsatzbeteiligung. Jetzt bin ich schwanger und meine Chefin möchte mich komplett von der Beschäftigung freistellen.
* Wie werde ich in der Zeit des Beschäftigungsverbotes weiterbezahlt?
* Bei Kombination aus Festgehalt und Umsatzbeteiligung wird oft das Durchschnittsgehalt der letzten 3 Monate herangezogen. Und was, wenn man kürzer in der Praxis tätig war - wird dann das Gehalt der letzten Monate aus meiner vorherigen Praxis mit einbezogen?
Unsere Medizinrechtlerin, RA Dr. Maike Erbsen antwortet:
Bei umsatzabhängigen Gehältern berechnet sich das Arbeitsentgelt im Falle eines Beschäftigungsverbotes nach dem Durchschnittseinkommen der Arbeitnehmerin den letzten 13 Wochen vor Beginn des Monates, in dem die Schwangerschaft eingetreten ist (§ 11 Abs. 1 Satz 1 Mutterschutzgesetz (MuSchG).
In der gleichen Vorschrift am Ende ist auch geregelt, wie das Arbeitsentgelt zu berechnen ist, wen das Arbeitsverhältnis kürzer als diese 13 Wochen ist. Nach § 11 Abs. 1 Satz 4 MuSchG berechnet sich das Arbeitsentgelt nach dem Durchschnittseinkommen des kürzeren Zeitraums.
Maßgeblich ist alleine das Arbeitsentgelt aus dem bestehenden Arbeitsverhältnis. Das Gehalt einer evtl. Vorbeschäftigung bei einem anderen Arbeitgeber wird nicht herangezogen.
Kontakt Dr. Erbsen: www.we-er.de
PSYCHOSOMATIK: Grundlegendes von PD Dr. Anne Wolowski
News vom 17. Oktober 2010
Anlässlich des Tages der Zahngesundheit hat Dr Dr. Anne Wolowski, Universität Münster (Bild), den wissenschaftlichen Beitrag verfasst, wir möchten Ihnen den gern zur Verfügung stellen.
Inhaltsübersicht:
Einführung und „Kann das gesund sein“
Was aber, wenn das Lachen dem Betroffenen im Hals stecken bleibt?
Gibt es im Bereich der Zahnmedizin psychosomatische Störungen?
Psychiatrische Komorbiditäten
Was kann man tun?
Myoarthropathien im Kiefer-Gesichtsbereich
Schluss / Fazit
Tipps für Betroffene
Zitierte / weiterführende Literatur
Lachen ist nach Ruch (Zürich, führender Gelologe*) in Europa) eine Ausdrucksform der Erheiterung, beginnend mit einem Lächeln bis hin zum „herzhaften“ Lachen. Man weiß heute durch die Möglichkeit bildgebender Verfahren (funktionelle Magnetresonanztherapie), dass es kein explizites „Lachzentrum“ gibt, sondern im Wesentlichen zwei Lachnetzwerke: eines für ein bloßes Höflichkeitsgrinsen, ein weiteres für das „echte emotionale Lachen“. Wird etwas als witzig empfunden, dann wird der „Vorgang des Lachens“ nicht etwa aktiviert, vielmehr wird die Unterdrückung dieses Prozesses ausgeschaltet (Wild et al. 2003). Positive Emotionsausbrüche aktivieren den prämotorischen Kortex, also jenen Hirnbereich, der die Bewegungsabläufe unserer Gesichtsmuskeln koordiniert. Matsumoto und Ekman stellen eindrucksvoll dar, dass die Gesichtsmuskelfunktionen dabei die komplexeste Rolle spielen. Jede orofaciale funktionelle Muskeleinheit kann, bezogen auf Dauer und Intensität, unterschiedliche nervale Impulse empfangen und umsetzen. So verengen sich beim Lachen die Augen, die Brauen heben sich, die Pupillen und Nasenlöcher weiten sich. Die Mundwinkel werden angehoben, der Mund breit gezogen und geöffnet. Die Zähne werden in einem Maße sichtbar, wie es sonst eher nicht geschieht. Aufgrund dieser differenzierten Steuerung ist es nach Schweinberger (Jena) möglich, dass 43 Muskeln 10.000 hochindividuelle Gesichtsausdrücke produzieren können. Eine weitere physiologische (körperliche) Folge des Lachens ist ein verändertes Atemmuster. Die Luft wird mit einer Geschwindigkeit von 100 km/h hinausgeschleudert. Die Sauerstoffaufnahme ist um das Drei- bis Vierfache erhöht. Das Zwerchfell bewegt sich rhythmisch. Wir stoßen unartikulierte Laute aus. Der Blutdruck steigt. Die Durchblutung der Haut wird in Teilen gefördert. Allerdings erschlafft die Bein- und Blasenmuskulatur („vor Lachen in die Hose machen“). Insgesamt werden nahezu 300 verschiedene Muskeln aktiviert, deren exakte Zahl jedoch nicht geklärt ist. Nach ca. sechs bis acht Sekunden ist dieser „Spuk“ vorbei.
Kann das gesund sein?
Ruch äußert sich in einem Interview 2009 kritisch, dass die gesundheitliche Bedeutung des Lachens oft überschätzt wird. Die Studienlage diesbezüglich ist spärlich und teils mit methodischen Mängeln (z. B. zu kleine Probandenzahlen, keine Kontrollgruppe) behaftet.
Weiterführende Links:
Hier finden Sie weiteres Beträge zum Thema, u.a. seitens der BZÄKWeiterführende Downloads:
Hier finden Sie den Beitrag in ganzer Länge zurück zum Seitenanfang
